Service
Rechtliche Hinweise
1. Wählen Sie einen professionellen Immobilienmakler, der Ihnen hilft, Ihre Wunschimmobilie zu finden und Sie in allen rechtlich notwendigen Schritten unterstützt.
2. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) Grundsteuer, wenn Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben,sollten Sie Folgendes überprüfen:
• ist der IBI (jährliche Grundsteuer) bezahlt, diese Auskunft erteilt Ihnen das Rathaus.
• Handelt es sich um einen Neubau, erfragen Sie vom Verkäufer die Neubauerklärung und die eventuell geänderte Grundstücksklassifizierung. Diese Unterlagen sind ausreichend, um die Grundsteuerrelevanten Eintragungen zu überprüfen.
3. Überprüfen der Grundbuchdaten:
Durch einen Auszug des Grundbuchregisters können Sie Auskünfte einholen
über Belastungen wie zum Beispiel eingetragene Hypotheken. Kaufen Sie keine
Immobilie ohne vorherige aktuelle Grundbucheinsicht.
4. Rechtsanwalt
Je nach Vertrag ist es unter Umständen empfehlenswert einen in Mallorca
ansässigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wir können Ihnen gerne einen Anwalt mit
Erfahrung empfehlen.
5. Vertrag
Nachdem Sie die Immobilie mit privatschriftlichem Kaufvertrag und einer
Anzahlung von 10% des Gesamtkaufpreises erworben haben, können Sie zu
einem spanischen Notar gehen, um dort die notarielle Kaufurkunde zu
unterzeichnen und den Restbetrag zu bezahlen. Sie können natürlich auch direkt
zum Notar gehen. Vergewissern Sie sich, daß der Verkäufer die Immobilie frei
von Belastungen, Mietern, etc. übergibt. Beide Parteien oder deren
notariell Bevollmächtigten müssen Ihre Unterschrift vor dem Notar leisten.
Danach kann der Eigentumsübergang im Grundbuch vermerkt werden.
6. Abgaben der
Eigentümergemeinschaft
Versichern Sie sich, sofern es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, daß
alle vergangenen Abgaben, Instandhaltungskosten und Rücklagen bezahlt sind. Lassen
Sie sich diese vom Verwalter bestätigen und in Kopie aushändigen. Erfragen Sie
ebenso das letzte Protokoll der Eigentümerversammlung.
7. Kosten und Steuern:
Laut spanischem Gesetz gehen zu Lasten des Käufers:
• Grunderwerbssteuer ( MwSt. + Stempelsteuer, wenn ein
Bauunternehm-er kauft)
• Gebühren für
die Grundbucheintragung
Zu Lasten des Verkäufers gehen:
• Die gemeindliche Wertzuwachssteuer, die sich aus dem Wertzuwachs des Kastasterwertes des Grundstückes berechnet.
